
Das Heizungsgesetz wird abgeschafft.
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) im Überblick
Am 24.02.2026 wurden die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt. Ziel ist mehr Technologieoffenheit, weniger Bürokratie und gleichzeitig die Einhaltung der Klimaziele.
Was ändert sich?
1. Abschaffung des bisherigen Heizungsgesetzes
Die 65 %-EE-Vorgabe und verpflichtende Austauschregelungen entfallen. Es gibt keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen.
2. Technologieoffene Heizungswahl
Eigentümer entscheiden künftig selbst über die Heizungsart. Auch Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, müssen jedoch ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“, Start mit 10 %).
3. Grüngas- und Grünölquote
Ab 2028 werden Inverkehrbringer verpflichtet, klimafreundliche Anteile beizumischen. Ziel ist eine zusätzliche CO₂-Minderung im Gebäudesektor.
4. Förderung gesichert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt mindestens bis 2029 finanziell abgesichert.
5. EU-Vorgaben (EPBD)
- Ab 2028: neue öffentliche Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude
- Ab 2030: alle Neubauten als Nullemissionsgebäude
- Keine individuellen Sanierungspflichten für Bestandswohngebäude
6. Vereinfachte Wärmeplanung
Insbesondere für kleinere Kommunen wird das Verfahren deutlich vereinfacht. Auch die Datenanforderungen werden reduziert.
7. Stärkung von Fern- und Nahwärme
Ausbau, Dekarbonisierung und mehr Preistransparenz stehen im Fokus.
Das Gesetz soll vor dem 01.07.2026 in Kraft treten.

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ASBEST
Die IG Bau und auch andere Verbände warnen aktuell vor einer Welle von Abestbedingten Erkrankungen. Bis zum 31.12.1993 wurden in den Gebäuden fast überall Absest eingesetzt. Alle Gebäude vor diesem Datum stehen laut TRGS daher unter Generalverdacht. In den Jahren 1950-1989 wurde dies intensiv eingesetzt und auch ich erlebe, dass immer wieder auf meinem Baustellen, dass auch 1993 noch Abesthaltige Materialien und Geräte eingebaut wurden. Man gehe auch davon aus, dass alles Gebäude vor 1950 Materialien enthalten können, da diese bis heute mindestens einmal saniert wurden sind. Aus meiner Erfahrung heraus meisten um die 70er Jahre. Das erste Asbest wurde zudem bereits 1910 eingesetzt.
Weitere Infos zum Artikel unter: IG Bau (externer Link)
NEU: Am 05.12.2024 wurde die neue Gefahrenstoffverordnung nun verabschiedetund veröffentlicht, somit hat diese ab sofort Gültigkeit für alle Arbeiten an Gebäuden mit Alter vor dem 31.12.1993.
Was heißt das nun für Sie und die Handwerker? Vor jeder Tätigeit, ob Abriss, Bohrungen etc., das Baumaterial auf Asbest prüfen lassen, wenn nicht eindeutig aus historischen Unterlagen zu ermitteln ist und natürlich weiterhin spezielle Schutzkleidung, Fachkunde und spezielle Schutzverfahren!
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